1. Übergabe und Rückgabe der Mietobjekte
- Der genaue Übergabe- bzw. Rückgabetermin ist mit dem Vermieter abzustimmen und muss strikt eingehalten werden. Falls keine spezielle Abstimmung erfolgt, müssen die Mietobjekte bis spätestens 22:00 Uhr zurückgegeben werden.
- Bei der Selbstabholung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
2. Verwendung und Pflege der Mietobjekte
- Hüpfburgen und Spielgeräte:
- Die Schuhe müssen vor dem Betreten der Hüpfburgen ausgezogen werden. Das Betreten der Hüpfburgen mit Schuhen ist nicht gestattet.
- Aufsichtspflicht: Eine erwachsene Aufsichtsperson muss während der gesamten Nutzung der Hüpfburg und anderer Mietgegenstände anwesend sein und die Sicherheit der Kinder gewährleisten.
- Reinigung: Speisen, Getränke, Sand, Kinderschminke oder Glitzer dürfen nicht in der Hüpfburg verwendet werden. Bei starkem Schmutz wird eine Reinigungsgebühr von 75,00 € erhoben.
- Sicherheitsmaßnahmen: Alle scharfkantigen Gegenstände müssen vor dem Aufstellen der Hüpfburg entfernt werden.
- Schäden: Schäden sind unverzüglich zu melden und das Mietobjekt muss in demselben Zustand wie bei der Abholung oder Lieferung zurückgegeben werden.
- Die Schuhe müssen vor dem Betreten der Hüpfburgen ausgezogen werden. Das Betreten der Hüpfburgen mit Schuhen ist nicht gestattet.
3. Haftung
- Der Mieter haftet für alle Mietgegenstände und deren Zubehör. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Verletzungen, die durch die Nutzung der Mietobjekte entstehen.
- Der Mieter stellt sicher, dass eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist und übernimmt die vollen Kosten für Schäden oder Verluste.
4. Auslieferung und Abholung
- Der Mieter muss sicherstellen, dass der Zugang zum Aufstellort frei von Hindernissen ist. Bei Bedarf müssen zusätzlich mindestens zwei Personen zur Unterstützung des Auf- und Abbaus der Hüpfburg bereitgestellt werden.
5. Vermietungsausfälle und Stornierungen
- Stornierungen sind bis zu 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei. Danach fällt eine Stornierungsgebühr von 50 % des Mietpreises an.
- Sollte bei Lieferung festgestellt werden, dass der Standort ungeeignet ist, müssen 50 % des Mietpreises gezahlt werden.
6. Vermietung bei Schlechtwetter
- Bei Schlechtwetter (insbesondere im Winter) müssen die Mietobjekte vor Nässe, Schnee und Frost geschützt werden, wenn sie nicht wetterfest sind.
7. Kautionen
- Auf die meisten Mietgegenstände wird keine Kaution erhoben. In Fällen, in denen eine Kaution erforderlich ist, wird diese vor Ort in bar bezahlt und bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
8. Schadenmeldung
- Sollte ein Schaden an einem Mietobjekt auftreten, muss der Mieter den Vermieter sofort informieren, um rechtzeitig Ersatz zu beschaffen oder den Schaden zu beheben.
9. Gutscheine
- Gutscheine können per E-Mail (versandkostenfrei) oder per Post (mit 1 € Versandkosten) zugestellt werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
Besondere Hinweise zu einzelnen Mietobjekten
Mobile Toilette
- Nur Toilettenpapier verwenden! Feuchttücher oder andere Produkte können Schäden verursachen und eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach sich ziehen.
Fußball-Darts und andere Module
- Bälle sollten nur für das jeweilige Modul genutzt werden, um Abrieb und Schäden zu vermeiden.
- Geräte dürfen nur nach entsprechender Einweisung und gemäß den Sicherheitsvorgaben verwendet werden.
Abschließende Hinweise:
Für alle Mietgegenstände gelten die oben genannten allgemeinen Regeln und spezifischen Bedingungen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir jederzeit zur Verfügung – wir sind für euch da!