1. Übergabe und Rückgabe der Mietobjekte

  • Der genaue Übergabe- bzw. Rückgabetermin ist mit dem Vermieter abzustimmen und muss strikt eingehalten werden. Falls keine spezielle Abstimmung erfolgt, müssen die Mietobjekte bis spätestens 22:00 Uhr zurückgegeben werden.
  • Bei der Selbstabholung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

2. Verwendung und Pflege der Mietobjekte

  • Hüpfburgen und Spielgeräte:
    • Die Schuhe müssen vor dem Betreten der Hüpfburgen ausgezogen werden. Das Betreten der Hüpfburgen mit Schuhen ist nicht gestattet.
    • Aufsichtspflicht: Eine erwachsene Aufsichtsperson muss während der gesamten Nutzung der Hüpfburg und anderer Mietgegenstände anwesend sein und die Sicherheit der Kinder gewährleisten.
    • Reinigung: Speisen, Getränke, Sand, Kinderschminke oder Glitzer dürfen nicht in der Hüpfburg verwendet werden. Bei starkem Schmutz wird eine Reinigungsgebühr von 75,00 € erhoben.
    • Sicherheitsmaßnahmen: Alle scharfkantigen Gegenstände müssen vor dem Aufstellen der Hüpfburg entfernt werden.
    • Schäden: Schäden sind unverzüglich zu melden und das Mietobjekt muss in demselben Zustand wie bei der Abholung oder Lieferung zurückgegeben werden.

3. Haftung

  • Der Mieter haftet für alle Mietgegenstände und deren Zubehör. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Verletzungen, die durch die Nutzung der Mietobjekte entstehen.
  • Der Mieter stellt sicher, dass eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist und übernimmt die vollen Kosten für Schäden oder Verluste.

4. Auslieferung und Abholung

  • Der Mieter muss sicherstellen, dass der Zugang zum Aufstellort frei von Hindernissen ist. Bei Bedarf müssen zusätzlich mindestens zwei Personen zur Unterstützung des Auf- und Abbaus der Hüpfburg bereitgestellt werden.

5. Vermietungsausfälle und Stornierungen

  • Stornierungen sind bis zu 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei. Danach fällt eine Stornierungsgebühr von 50 % des Mietpreises an.
  • Sollte bei Lieferung festgestellt werden, dass der Standort ungeeignet ist, müssen 50 % des Mietpreises gezahlt werden.

6. Vermietung bei Schlechtwetter

  • Bei Schlechtwetter (insbesondere im Winter) müssen die Mietobjekte vor Nässe, Schnee und Frost geschützt werden, wenn sie nicht wetterfest sind.

7. Kautionen

  • Auf die meisten Mietgegenstände wird keine Kaution erhoben. In Fällen, in denen eine Kaution erforderlich ist, wird diese vor Ort in bar bezahlt und bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.

8. Schadenmeldung

  • Sollte ein Schaden an einem Mietobjekt auftreten, muss der Mieter den Vermieter sofort informieren, um rechtzeitig Ersatz zu beschaffen oder den Schaden zu beheben.

9. Gutscheine

  • Gutscheine können per E-Mail (versandkostenfrei) oder per Post (mit 1 € Versandkosten) zugestellt werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

Besondere Hinweise zu einzelnen Mietobjekten

Mobile Toilette

  • Nur Toilettenpapier verwenden! Feuchttücher oder andere Produkte können Schäden verursachen und eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach sich ziehen.

Fußball-Darts und andere Module

  • Bälle sollten nur für das jeweilige Modul genutzt werden, um Abrieb und Schäden zu vermeiden.
  • Geräte dürfen nur nach entsprechender Einweisung und gemäß den Sicherheitsvorgaben verwendet werden.

Für alle Mietgegenstände gelten die oben genannten allgemeinen Regeln und spezifischen Bedingungen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir jederzeit zur Verfügung – wir sind für euch da!